Förderprogramm für Innovationsorte: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP)

Was wird gefördert?

Neben den EFRE-Programmen gibt es auch weitere Förderprogramme, auf die Sie bei der Verwirklichung Ihres Innovationsortes zugreifen können. Im Rahmen der Förderung durch das RWP können Sie ein bestehendes ITGZ dementsprechend umbauen und mit z. B. MakerSpaces aufwerten, oder aber ein neues Innovation Hub oder Lab schaffen, auch in räumlicher Nähe zu bestehenden ITGZ. Hier können im innovativen Umfeld Prototypen entwickelt, Demonstrationsanlagen genutzt und Co-Kreation gefördert werden. Auf diese Weise werten Sie Ihr bestehendes Innovationsökosystem deutlich auf.

Wer kann diese Fördermittel beantragen?

Der Aufruf richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und, unter bestimmten Voraussetzungen, an Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen. Eine Förderung ist nur in strukturschwachen Regionen von Nordrhein-Westfalen, den GRW-Fördergebieten, möglich.

Um Projektskizzen einzureichen, gibt es jährlich zwei Stichtage, der 01.06. und der 01.12.

Weitere Informationen zur Förderung von Hubs & Labs folgen mit den nächsten Förderaufrufen.

Anna Gruetering, matrix-gmbh

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Was sollten Sie bei der Antragstellung beachten?

Hier finden Sie die ausführlichen RWP-Förderrichtlinien.

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