Förderprogramm für Innovationsorte: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes NRW (RWP)
Was wird gefördert?
Neben den EFRE-Programmen gibt es auch weitere Förderprogramme, auf die Sie bei der Verwirklichung Ihres Innovationsortes zugreifen können. Im Rahmen der Förderung durch das RWP können Sie ein bestehendes ITGZ dementsprechend umbauen und mit z. B. MakerSpaces aufwerten, oder aber ein neues Innovation Hub oder Lab schaffen, auch in räumlicher Nähe zu bestehenden ITGZ. Hier können im innovativen Umfeld Prototypen entwickelt, Demonstrationsanlagen genutzt und Co-Kreation gefördert werden. Auf diese Weise werten Sie Ihr bestehendes Innovationsökosystem deutlich auf.
Wer kann diese Fördermittel beantragen?
Der Aufruf richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische und natürliche Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und, unter bestimmten Voraussetzungen, an Träger der beruflichen Ausbildung, Hochschulen und Kooperationen. Eine Förderung ist nur in strukturschwachen Regionen von Nordrhein-Westfalen, den GRW-Fördergebieten, möglich.
Um Projektskizzen einzureichen, gibt es jährlich zwei Stichtage, der 01.06. und der 01.12.
Weitere Informationen zur Förderung von Hubs & Labs folgen mit den nächsten Förderaufrufen.
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Was sollten Sie bei der Antragstellung beachten?
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung, Dezernat 34 gestellt werden.
- Stichtage sind der 01.06 und 01.12 eines jeden Jahres.
- Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens erstellt werden.
- Gefördert werden Vorhaben, die innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen und innerhalb von 36 Monaten beendet sind. Größere Investitionen sollen in mehrere Teilabschnitte unterteilt werden.
- Die Zweckbindungsdauer beträgt bei investiven Vorhaben 15 Jahre nach dem physischen Abschluss des geförderten Vorhabens.
- Bei Maßnahmen, die mit GRW-Mitteln finanziert werden, gelten zudem die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei Maßnahmen, die mit EFRE-Mitteln finanziert werden, gelten zusätzlich die Regelungen der EFRE-Rahmenrichtlinie und des operationellen Programms EFRE NRW.
Hier finden Sie die ausführlichen RWP-Förderrichtlinien.