Förderprogramm für Innovationsorte: Regio.NRW – Transformation
Sie planen die Einrichtung eines Hubs oder Labs, also eines offenen Denkraumes und co-kreativen Aktionsraumes? Sie wollen Strukturen schaffen, um Kooperationen zu ermöglichen, die Innovationskraft Ihrer Region zu steigern und den Transfer von Wissen und Technologien zu ermöglichen? Mit Ihrem Hub oder Lab wollen Sie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, KMU und Start-ups zusammenbringen? Dann bietet Ihnen der EFRE.NRW mit seinem ersten Förderaufruf „Regio.NRW – Transformation“ die Möglichkeit, Ihren Innovationsort in die Umsetzung zu bringen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zum Wissens- und Technologietransfer, wie Kooperationsvorhaben von (außer-)universitären Einrichtungen und KMU oder Startups. Ziel ist es, den Austausch zu fördern und innovative Technologien in die wirtschaftliche Anwendung zu transformieren. Hier können Sie mit Ihrem Hub oder Lab die unterstützende Infrastruktur schaffen, Vernetzung fördern und Orte entwickeln, die diese Transformation unterstützen. Dabei müssen die Vorhaben auch im Einklang mit der regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW stehen. Diese umfasst explizit den Ausbau der innovationsbezogenen Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Der Aufruf richtet sich insbesondere an kommunale Einrichtungen wie kommunale Wirtschaftsförderungen und regionale Entwicklungsorganisationen, Kammern, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Vereine und kleine und mittlere Unternehmen. Beim „Regio.NRW“ ist zu beachten, dass sich die Projekte auf mindestens drei Kreise / kreisfreie Städte bzw. mindestens eine Million Einwohner beziehen.
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Was sollten Sie bei der Antragstellung beachten?
- Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt beim Projektträger Jülich unter dem Link http://regio.in.nrw.
- Die Einreichungsfristen sind der 31.01.2023 und der 31.01.2025.
- Die Vorhaben müssen thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar sein.
- Es muss nachgewiesen werden, dass die notwendigen finanziellen Mittel und die organisatorische Umsetzung bei positivem Bescheid gewährleistet sind.
- Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein (Ausn.: Vorplanungen, Marktanalysen etc.).
- Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
- Auf Basis einer regionalwirtschaftlichen Analyse wird abgeleitet auf welche Stärken und Herausforderungen der Region das Projekt einzahlt. Idealerweise wird das Projekt aus einer regionalen Entwicklungsstrategie abgeleitet.
- Dabei werden Kooperationsvorhaben befürwortet. Es sind Letter of Intent der Kooperationspartner:innen vorzulegen.
- Die Laufzeit der Projekte sollte 36 Monate nicht überschreiten.
Hier finden Sie die ausführlichen Förderrichtlinien zum Regio.NRW.